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Strafurteil gegen Bischof Williamson rechtskräftig

Das OLG Nürnberg hat die von Bischof Williamson gegen seine Verurteilung wegen Volksverhetzung eingelegte Revision verworfen.

Williamson hatte im November 2008 in der Nähe von Regensburg einem schwedischen Fernsehteam ein Interview gegeben und dabei den Holocaust geleugnet.
Der Angeklagte war wegen dieser Tat bereits im Juli 2011 in zweiter Instanz vom LG Regensburg verurteilt worden. Das OLG Nürnberg hatte dieses Urteil aber im Februar 2012 aus prozessualen Gründen aufgehoben. Das daraufhin von der Staatsanwaltschaft neu angestrengte Verfahren führte zu der nunmehr rechtkräftig gewordenen Verurteilung Bischof Williamsons.
Mit Urteil des AG Regenburg vom 16.01.2013 war der Angeklagte zu einer Geldstrafe verurteilt worden. Bischof Williamson hatte gegen das Urteil des AG Regensburg Berufung eingelegt. Die Berufung war vom LG Regensburg in zweiter Instanz mit Urteil vom 23.09.2013 verworfen worden.

Das OLG Nürnberg hat auf die Revision des Angeklagten hin die Entscheidung des Landgerichts bestätigt.

Nach Auffassung des Oberlandesgerichts hat die Überprüfung des Urteils keine Rechtsfehler zum Nachteil des Angeklagten ergeben. Damit sei das Urteil des AG Regensburg vom 16.01.2013 rechtskräftig.

Quelle: juris GmbH

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