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Strafverfahren gegen Ex-VW-Chef Winterkorn wegen Marktmanipulation vorläufig eingestellt

Das LG Braunschweig hat das Strafverfahren wegen Marktmanipulation nach dem WpHG gegen den ehemaligen Vorstandsvorsitzenden der Volkswagen AG Martin Winterkorn auf den Antrag der Staatsanwaltschaft Braunschweig vorläufig eingestellt.

Eine Einstellung des Strafverfahrens gemäß § 154 Abs. 2 StPO nach Erhebung der öffentlichen Anklage kommt in Betracht, wenn die zu erwartende Strafe im Hinblick auf die Straferwartung wegen einer anderen Tat nicht beträchtlich ins Gewicht fällt. Davon geht die 16. Wirtschaftsstrafkammer des LG Braunschweig aus, weil die Straferwartung im sog. NOx-Verfahren (6 KLs 23/19), in dem Prof. Dr. Martin Winterkorn ebenfalls angeklagt ist, deutlich höher ist als in dem Verfahren wegen Marktmanipulation nach WpHG und im Falle einer Verurteilung in beiden Verfahren eine Gesamtstrafe zu bilden wäre. Dabei würde die Verurteilung wegen der Marktmanipulation nicht zu einer wesentlichen Erhöhung der Gesamtstrafe führen.

Nachdem die 6. Wirtschaftsstrafkammer des LG Braunschweig in dem Eröffnungsbeschluss des NOx-Verfahrens vom 08.09.2020 (6 KLs 23/19) unter anderem gegen den Angeklagten Prof. Dr. Martin Winterkorn einen hinreichenden Tatverdacht wegen gewerbs- und bandenmäßigen Betrugs angenommen hat, beträgt der Strafrahmen hier mindestens ein Jahr bis zu zehn Jahren Freiheitsstrafe. Der Straftatbestand der Marktmanipulation wird dagegen mit Geldstrafe oder Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren bestraft.

Gegen die vorläufige Einstellung gemäß § 154 StPO gibt es keine Beschwerdemöglichkeit.

Die Anklage wegen des Verdachts der Marktmanipulation richtete sich ursprünglich gegen drei Angeschuldigte. Während das Landgericht mit Beschluss vom 24.09.2020 die Anklage gegen Prof. Dr. Martin Winterkorn zugelassen und Hauptverfahren eröffnet hat, ist das Verfahren gegen die vormals Mitangeschuldigten, den Aufsichtsratsvorsitzenden Hans Dieter Pötsch und den Vorstandsvorsitzenden Dr. Herbert Diess der Volkswagen AG, im Mai 2020 gegen Zahlung von jeweils 4,5 Mio. Euro an die Staatskasse eingestellt worden (§ 153a StPO).

Voraussichtlicher Prozessbeginn im NOx-Verfahren ist am 25.02.2021.

Quelle: Pressemitteilung des LG Braunschweig v. 15.01.2021

 

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