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Verurteilung wegen Einfuhr von 97 kg Kokain rechtskräftig

Der BGH hat die Verurteilung mehrerer Angeklagter wegen Einfuhr von 97 kg Kokain für rechtskräftig erklärt.

Das LG Berlin hatte die fünf Angeklagten wegen in unterschiedlicher Weise erfolgter Beteiligung an Einfuhr von und Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge zu Freiheitsstrafen zwischen vier Jahren und fünf Monaten sowie zwei Jahren und sieben Monaten verurteilt.

Nach den landgerichtlichen Feststellungen gelangten am 17.08.2011 über 97 kg Kokain (Wirkstoffgehalt nahezu 87 kg Cocainhydrochlorid) auf einem aus Südamerika kommenden Schiff nach Bremerhaven und wurden dort von der Polizei sichergestellt. Das Rauschgift sollte entsprechend den Planungen der Beteiligten nach Berlin bzw. in die Niederlande transportiert und dort gewinnbringend weiterverkauft werden. In die Tatentwicklung waren eine sog. Vertrauensperson der Polizei und ein verdeckter Ermittler involviert gewesen, was das Landgericht wegen des außergewöhnlichen Ausmaßes der Einwirkung auf den Hauptangeklagten als rechtsstaatswidrige Tatprovokation gewertet hat.

Der BGH hat die Revisionen der Staatsanwaltschaft und der Angeklagten als unbegründet verworfen.

Damit ist das Urteil rechtskräftig.

Vorinstanz
LG Berlin, Urt. v- 07.11.2012 – (525) 69 Js 213/09 KLs (1/12)

Quelle: juris GmbH

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