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Betäubungsmittelstrafrecht

Korrektur einer Einziehungsentscheidung bei bandenmäßigem Betäubungsmittelhandel – Beschluss des BGH vom 7. Mai 2025 (2 StR 112/25)

Der Bundesgerichtshof (BGH) hat am 7. Mai 2025 über die Revision eines Angeklagten entschieden, der durch das Landgericht Aachen wegen bandenmäßigen Handeltreibens mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge in mehreren Fällen – teilweise in Tateinheit mit Anstiftung zur Einfuhr – zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von acht Jahren und zehn Monaten verurteilt worden war. …