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Betäubungsmittelstrafrecht

Die zwangsweise Abnahme der Fingerabdrücke zwecks Entsperrung eines Mobiltelefones ist von § 81b I StPO gedeckt

Die Beschuldigtenrechte werden immer weiter reduziert, was man an dieser Entscheidung offenkundig erkennen kann.

Gegen den Beschuldigten wird ein Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts der Anstiftung zur unerlaubten Einfuhr von Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge in Tateinheit mit vorsätzlichen unerlaubten Handeltreibens mit sowie des versuchten unerlaubten Erwerbs von Betäubungsmitteln geführt. …