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Der EuGH hat entschieden, dass die deutschen Staatsanwaltschaften keine hinreichende Gewähr für Unabhängigkeit gegenüber der Exekutive bieten, um zur Ausstellung eines Europäischen Haftbefehles befugt zu sein.

Der Generalstaatsanwalt von Litauen biete hingegen eine solche Gewähr für Unabhängigkeit, so der EuGH.

Zwei litauische Staatsangehörige und ein rumänischer Staatsangehöriger wandten sich vor den irischen Gerichten gegen die Vollstreckung Europäischer Haftbefehle, …