Der BGH hat entschieden, dass im „Scheunenmord“-Fall auch eine Verurteilung wegen vollendeten Mords in Betracht gekommen wäre.
Das LG Paderborn hatte den zur Tatzeit 19-jährigen Angeklagten wegen versuchten Mordes in Tateinheit mit gefährlicher Körperverletzung und wegen Totschlags zu einer Jugendstrafe von acht Jahren und sechs Monaten verurteilt. …